Änderungen zum 07.03.2022 / Neuer Hygieneplan
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
ab dem 07.03.2022 gilt ein neuer Hygieneplan für SARS-CoV-2 des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tritt eine Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bitte beachten Sie / beachtet ihr den angefügten Hygieneplan der IGS.
Was bleibt gleich?
- dreimaliger Selbsttest an den bekannten Wochentagen
- Pflicht zum Tragen einer MNB im Schulhaus bleibt bestehen
- Regelungen für Elternversammlungen und Sprechtage bleiben bestehen
(Präsenz möglich)
- Meldepflicht nach § 8 der 4. SchulCoronaVO M-V (Meldepflicht) gilt weiter (Ergänzung: Seid dem 21.03.2022 gilt die 5. SchulCoronaVO M-V)
Wir empfehlen dringend, auf Grund der sehr hohen Inzidenzzahlen, auch im Unterricht weiterhin eine MNB zu tragen.
Was ändert sich?
- Aufhebung der definierten Gruppen
- Ein- und Aufgangsfestlegungen entfallen, Teilung Schulhof 1 entfällt
- Schüler können wieder ab 07:30 Uhr in das Schulgebäude
und in den Klassenraum
- Frühbetreuung für Fahrschüler wieder ab 07:00 Uhr möglich
(Anmeldung der Schüler per Mail bei Frau Kristen)
- Freizeitbetreuung am Nachmittag wieder ohne Einschränkung der Klassenstufe
- die Nutzung von Sanitär- und Toilettenräumen ist ohne Einschränkung möglich
- die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, für Personen am Platz, und für Personen die sich
im Freien bewegen
ACHTUNG: Nach Kontaktpersonenmanagment (siehe Anlage) bleibt die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht für folgende Klassen, bis auf Widerruf, bestehen: 5b / 9a / 10a / 10d / 12a / 12b
Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf den Aufenthalt im Freien.
Stand: 04.03.2022 13:00 Uhr
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Renneberg
Schulleiter
Bild zur Meldung: Änderungen zum 07.03.2022 / Neuer Hygieneplan