Änderungen zum 07.03.2022 / Neuer Hygieneplan

03.03.2022

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

 

ab dem 07.03.2022 gilt ein neuer Hygieneplan für SARS-CoV-2 des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tritt eine Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bitte beachten Sie / beachtet ihr den angefügten Hygieneplan der IGS.

 

 

Was bleibt gleich? 

- dreimaliger Selbsttest an den bekannten Wochentagen 

- Pflicht zum Tragen einer MNB im Schulhaus bleibt bestehen 

- Regelungen für Elternversammlungen und Sprechtage bleiben bestehen
     (Präsenz möglich) 

- Meldepflicht nach § 8 der 4. SchulCoronaVO M-V (Meldepflicht) gilt weiter (Ergänzung: Seid dem 21.03.2022 gilt die 5. SchulCoronaVO M-V)

 

Wir empfehlen dringend, auf Grund der sehr hohen Inzidenzzahlen, auch im Unterricht weiterhin eine MNB zu tragen. 

 

Was ändert sich? 

- Aufhebung der definierten Gruppen 

- Ein- und Aufgangsfestlegungen entfallen, Teilung Schulhof 1 entfällt 

- Schüler können wieder ab 07:30 Uhr in das Schulgebäude

      und in den Klassenraum

- Frühbetreuung für Fahrschüler wieder ab 07:00 Uhr möglich

       (Anmeldung der Schüler per Mail bei Frau Kristen) 

- Freizeitbetreuung am Nachmittag wieder ohne Einschränkung der Klassenstufe  

- die Nutzung von Sanitär- und Toilettenräumen ist ohne Einschränkung möglich 

- die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, für Personen am Platz, und für Personen die sich

    im Freien bewegen 

 

ACHTUNG: Nach Kontaktpersonenmanagment (siehe Anlage) bleibt die Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht für folgende Klassen, bis auf Widerruf, bestehen: 5b / 9a / 10a / 10d /  12a / 12b 

Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf den Aufenthalt im Freien. 

 Stand: 04.03.2022    13:00 Uhr

 

Bleiben Sie gesund. 


Mit freundlichen Grüßen
Ralph Renneberg
Schulleiter

 

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