Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25.03.2024 bis 03.04.2024

 

04.04.2024 - Uhr bis 16:00 Uhr

 

09.04.2024 - Uhr bis 15:00 Uhr

 
Fotos
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Änderung Testpflicht/ Neue Schul-Corona-Verordnung

28.04.2022

Sehr geehrte Eltern, Liebe Schüler,

 

mit dem heutigen Tag treten neue Regelungen bei der Testpflicht in Kraft.

 

1. Testpflicht (§ 2)  

Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

 

2 - a) Leichte Symptome (§ 2 Absatz 2)  

Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchsoder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Vonseiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin möglich.  

2.-b) Schwere Symptome (§2 Absatz 3)

Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.  

 

Die Klassenlehrer teilen im Laufe der nächsten Woche bitte 4 Selbsttest der Marke "Genrui" (verpackte Einzeltests) aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Renneberg

Schulleiter