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4. Hinweisschreiben 2022/2023 BM: Grundsätzliche Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Pandemie

09.12.2022

... In diesem Zusammenhang möchte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung dennoch an die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Pandemie erinnern:


1. Testen bei Symptomen
Nach § 2 Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ist bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet. Nutzen Sie hierfür gerne die durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellten Selbsttests. Gerade in der Zeit zwischen Advent und neuem Jahr sollten die Schülerinnen und Schüler ausreichend mit Selbsttests ausgestattet werden, sodass auch nach dem Treffen mit Freunden und Verwandten ein Eintrag einer Corona-Infektion in die Schule verhindert wird. Sollte Ihre Schule nicht mehr über genügend eigene Selbsttests verfügen, wenden Sie sich gerne an das jeweilige Staatliche Schulamt.

 

2. Empfehlung zum Tragen einer Maske
Auch wenn der Selbsttest negativ ist, bedeutet dies nicht, dass man gesund ist. Wer sich krank und nicht in der Lage fühlt, zu unterrichten, beziehungsweise als Schülerin und Schüler den Unterricht zu besuchen, sollte zuhause bleiben. Wer sich trotz bestehender Symptome für den Arbeitsalltag gewappnet sieht, sollte aus Rücksicht auf die Mitmenschen, jedenfalls in Innenräumen, weiter die Maske nutzen. Eine Pflicht besteht hierzu zurzeit nicht.


3. Corona Regelungen im neuen Jahr
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bleibt auch im neuen Jahr bei seinem Leitsatz „unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“. Die 7. Schul-Corona-Verordnung gilt daher auch im neuen Jahr und das Phasenmodell kann wie gewohnt weiter genutzt werden. Es wird daher nach derzeitiger Lage auch keine gesonderte Schutzphase mit erweiterten Regeln geben. Stattdessen gilt weiter das Prinzip der Eigenverantwortung, bei dem jeder und jede dazu aufgerufen ist, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und regelmäßiger Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Jede Person hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen.