Regelungen nach den Osterferien – Gesundheitsbestätigung

26.03.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe volljährige Schüler,

 

nach den Osterferien (bzw. bei erster Rückkehr in den Wechselunterricht gilt) für alle Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dass gemäß § 7 der Schul-Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben.

 

Ich bitte Sie, das vor den Ferien ausgegebene bzw. das sich im Anhang befindliche Formular zur Gesundheitsbestätigung auszufüllen und dieses durch Ihr Kind am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn unterschrieben in der Schule abgeben zu lassen.

 

Bitte beachten Sie:

 

Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen.

 

Schülerinnen und Schüler die das Formular nicht vorlegen können, werden nach Hause geschickt. Für Schüler der Klassen 5 und 6 erfolgt hierzu eine Information durch das Sekretariat.

 

Die gleiche Verfahrensweise gilt, wenn das Formular mit einem Datum versehen ist, welches länger als 3 Tage zurückliegt und/ oder das Formular oder Teile davon unkenntlich gemacht wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Renneberg

Schulleiter