Elternbrief zum Nachweis der Masernschutzimpfung
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach dem Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung wie der Schule betreut werden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen.
Aufgrund der Pandemie wurde die Möglichkeit des Nachweises des Impfschutzes für Bestandsschülerinnen und -schüler bis zum Endes des Schuljahres 2021/22 verlängert.
Bitte entnehmen Sie das Verfahren des Nachweises dem für Sie zutreffenden Informationsbrief.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass wenn der Nachweis für eine schulpflichtige Person bis zum Ende des Schuljahres 2021/ 2022 nicht vorgelegt wird, die Schule verpflichtet ist, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Dieses setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Renneberg
Schulleiter