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Maskentragen und Abstandhalten weiter sinnvoll

23.04.2022

22.04.2022

Oldenburg: Wir müssen weiterhin vorsichtig und umsichtig sein

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in einer Eilentscheidung am Freitag die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für Mecklenburg-Vorpommern als Corona-Schutzmaßnahme einstweilig ausgesetzt. 

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude nur noch zu empfehlen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Im Übrigen wäre mit der Novelle der Schul-Corona-Verordnung ab Donnerstag, 28. April, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin ausgelaufen. Auch das Einhalten von Abständen ist weiterhin sinnvoll. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Die Testpflicht ist von dem OVG-Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht mit den bekannten Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte. Mit der nächsten Schul-Corona-Verordnung wechseln wir dann zu einer anlassbezogenen Testung. Darüber haben wir die Schulen bereits vor den Osterferien informiert. Das bedeutet, dass ein Test dann gemacht werden muss, wenn Schülerinnen und Schüler entsprechende Symptome zeigen“, erläuterte Oldenburg. 

 

 

 

Mitteilung des Ministeriums vom 22.04.2022

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen
sehr geehrte Schulleiter,

mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.04.2022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass mit der Novelle der Schul-Corona-Verordnung ab 28.04.2022 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin ausgelaufen wäre.

Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht mit den bekannten Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte.  Bezüglich der Testpflicht bleibt es ferner bei dem im 24. Hinweisschreiben angekündigten Vorhaben, zu einer anlassbezogenen Testung zu wechseln. Dieser Wechsel der Teststrategie wird mit der neuen Verordnung erfolgen. Über die Einzelheiten werden Sie in einem gesonderten Schreiben informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Philipp Geib
Ministerium für Bildung und
Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern Krisenstab