Elterninformation - Cybergrooming
Sehr geehrte Eltern,
das Bildungsministerium bat um Bekanntgabe folgender Informationen.
Vor einigen Wochen sorgte der Fall „White Tiger“ bundesweit für Aufsehen. Dieser schwere Fall von „Cybergrooming“ macht die Gefahr einer unbedachten Nutzung des Internets durch Kinder und Jugendliche deutlich.
Kinder und Jugendliche nutzen soziale Netzwerke, Chatforen oder Gaming-Plattformen, um sich mit Freundinnen und Freunden auszutauschen oder auch um neue Kontakte zu knüpfen. Täterinnen und Täter nutzen hier die Anonymität dieser Plattformen aus, um gezielt das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen.
Das Phänomen „Cybergrooming“ beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täterinnen und Täter gewinnen in Chats oder OnlineCommunitys mit gezielten Strategien das Vertrauen ihrer Opfer mit dem Ziel, sie zu manipulieren. In vielen Fällen bringen sie die Kinder bzw. Jugendlichen dazu, ihnen freizügige Selbstporträts zu senden. Hat das Kind bzw. der Jugendliche bereits sensible Daten von sich preisgegeben, kann das Material auch zur Erpressung genutzt werden. Manche Täterinnen und Täter verfolgen außerdem das Ziel, sich auch „offline“ mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. In Deutschland ist „Cybergrooming“ als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB).
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich die Zeit zu nehmen, um mit Ihrem Kind über die Gefahren von „Cybergrooming“ zu sprechen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein offenes und vertrauensvolles Gespräch über die Nutzung der sozialen Netzwerke durch ihr Kind.
Bei Fragen können sie sich direkt bei der Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) unter: 0385 588 7777 melden.
Mit freundlichen Grüßen
Renneberg/ Schulleiter
PS: Weitere Informationen finden sie unter den angegebenen Links.



