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21.03.2023 - 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

21.03.2023 - 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

18.04.2023 - 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 
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Dokumente

 

 


Aktuelles im Schuljahr 2022/ 2023

  -  Informationsbrief zum Schuljahr 2022/ 2023
  -  Formular "Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und 
                      personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schüler

 


Anmeldung/ Schulaufnahme

 

  • Anmeldeformular allgemein (bei Schulwechsel)

    Hinweis für Schüler der neuen 5. Klassen zum Schuljahr 2023/ 2024
    - Die Schüler erhalten von der derzeitigen Grundschule ein Anmeldeformular für
      Klasse 5.

    Anmeldeformular Klasse 5
    - Dieses wird nach den Winterferien 2023 in den Grundschule eingesammelt und der  
      Schulwunsch wird erfasst.

        - Die Grundschulen geben die Anmeldungen an die weiterführenden Schulen
          (Erstwunsch).


Schülerbeförderung  NEU

 

 

Vollständig ausgefüllte Anträge die bis zum 10.03.2023 im Sekretariat eingehen, werden gesammelt und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegte Anträge senden Sie bitte selbst an die angegebene Adresse.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im Antrag angegebene Stelle.

 

 


Infektionsschutz

Meldepflichten der Erziehungsberechtigten bzw. volljähriger Schüler

 

Infektionsschutzgesetz § 34

 

  • Informationen zu Kopfläusen

 

Merkblatt Kopfläuse

 

Bestätigung der Behandlung

 

  • Informationen zu Skabies (Krätze)

 

Informationen des Gesundheitsamts LK VR

 

Erregersteckbrief BZGA


 

  • Schulinformations- und Planungssystem

 

Information zur Datenerhebung im SIP-Schule 05.03.2021

 

 


      

  • Arbeitshefte Schuljahr 2022/ 2023    NEU!!!
Der Elterngrenzbetrag ist ein Pauschalbetrag und wird als Kostenbeteiligung an den Schulmaterialien von den Sorgeberechtigten der Schüler/innen durch die Hansestadt Stralsund per Bescheid erhoben. Darüber hinaus anfallende Kosten werden durch die Hansestadt Stralsund getragen.
Der Kostenbeitrag pro Schüler und Schuljahr ist auf 30,68 € festgesetzt. Die Rechtsgrundlage für den Elterngrenzbetrag finden Sie im § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes M-V i.V. mit der Grenzbetragsverordnung M-V und der Satzung der Hansestadt Stralsund zur Beteiligung an den Lernmitteln.

 


 

Hansestadt Stralsund

"Hinweis zum Datenschutz: Die Hansestadt Stralsund behandelt personenbezogenen Daten vertraulich und beachtet die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Die vollständigen Informationen zum Datenschutz entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.stralsund.de/datenschutzinfo. Auf Anforderung senden wir Ihnen die Datenschutzinformationen auch in schriftlicher Form zu."