Schulordnung
Schulordnung der IGS Grünthal Stand: 05.09.2016
I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft |
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II. Teilnahme am Unterricht und Pausenverhalten |
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III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld |
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IV. Meinungsfreiheit |
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Diese Schulordnung tritt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 07.07.2016 in Kraft und ersetzt ältere Fassungen. |
Benutzungsordnung für mobile Endgeräte an der IGS Grünthal
Beschluss der Schulkonferenz vom 08.10.2024
Für die Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches usw. gelten für die Nutzung/Verwendung an der IGS Grünthal ergänzend zur Schulordnung folgende Grundregeln zum Schutz Ihres Kindes (Umgang mit Medien: Medienzeit / Medienabhängigkeit/ Missbrauch/ Cybermobbing/ etc.):
1. Mobile Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung, d.h. bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist der Schadenersatz durch die Schule grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Für die Klassen 5-8 (Haus 1) bleiben während des Schultages (Unterricht und Pausen) die mobilen Endgeräte in der Schultasche und sind ausgeschaltet. Für die Klassen 9-12 (Haus 2) bleiben während des Unterrichts die mobilen Endgeräte in der Schultasche.
3. Mobile Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrkraft und das geltende Jugendschutz- und Strafrecht zu beachten. Bei Leistungsbewertungen können zusätzlich die mobilen Endgeräte von der Lehrkraft eingesammelt werden.
4. Die Benutzung von mobilen Endgeräten während schulischer Veranstaltungen (Projekte, Klassenfahrten usw.) wird durch die Lehrkraft geregelt.
5. Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis/Zustimmung der Lehrkraft und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen oder zu hören ist, nicht erlaubt.
6. Bei Ordnungsverstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen und kann frühestens nach Unterrichtsende/Pausenende zurückerhalten werden. Bei wiederholten Verstößen wird das mobile Endgerät erst am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt.
Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.