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Fachkonferenzen/Jahrgangsteams 2023/ 2024

 

Jahrgangsteams

 

Wir arbeiten an der Schule von Kl. 5 – 12 in Jahrgangsteams. Die Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe bilden jeweils das Jahrgangsteam. (Klasse 11/ 12 bilden
ein gemeinsames Team). Da nach Möglichkeit  2 Klassenlehrer gleichberechtigt eine Klasse betreuen, bilden ca. 6 – 8 Lehrer ein Jahrgangsteam.

Mit der Einsatzplanung eines jeden neuen Schuljahres beginnt auch die Planung der
Arbeit in den Jahrgangsteams 5 – 12 mit der Erstellung jahrgangsbezogener Arbeitsschwerpunkte.

Besondere Aufmerksamtkeit erhalten die Teams 5 und die der Abschlussklassen.

In Vorbereitung der Aufnahme der Fünftklässler wird das Team 5 bereits im alten Schuljahr gebildet. Aufgabe der geplanten Teams noch im alten Schuljahr sind die Vorbereitung und Durchführung der ersten Elternversammlung, die Vorbereitung der Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler sowie die organisatorische und inhaltliche Planung der ersten Schulwoche als „Kennenlernwoche“.

Jeder Kollege nimmt im Laufe des Schuljahres auf Grund seiner Einsatzplanung zusätzlich zu seinem Stammteam in weiteren Teams an Konferenzen teil.

 

Jahrgang Teamleiter Kontakt
5 Frau Piotraschke

6 Frau Peplow
7 Frau Holtz

8 Frau TrzcinskiFrau TrzcinskiFrau Trzcinski

9 Frau Hollatz

10 Frau Kostyra

11/ 12 Frau Schulz

 

 

Fachschaften/ Fachkonferenzen

 

Fachschaft Fachschaftsleiter Kontakt
AWT/ Informatik/Wirtschaft Herr Henkel
Biologie/ Chemie/ NaWi Frau Haase

Deutsch Frau Fiedrich
Fremdsprachen(Eng, Frz, Ru, Sw) Frau Piotraschke

Geschichte/ Religion/ Philosophie Herr Schuchow
Geografie/ Weltkunde/ Sozialkunde Frau Schotte
Kunst und Gestaltung/ Musik Frau Grüger
Mathematik/ Physik Frau Raasch
Sport Herr Gonschorek

Sonderpädagogik Frau Lühe


Rechtliche Grundlage:         § 79 Schulgesetz MV       Fachkonferenz

(1) Für Unterrichtsfächer, Lernbereiche, Fächergruppen und Aufgabengebiete sind durch 
      die Lehrerkonferenz Fachkonferenzen einzurichten.

(2) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die eine
      Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach, einem Fach des Lernbereichs, 
      der Fächergruppen oder des Aufgabengebiets besitzen oder darin unterrichten.
      Zu den Fachkonferenzen sind je zwei Mitglieder des Schülerrates und des
      Schulelternrates einzuladen. § 77 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Jede Fachkonferenz wählt für die Dauer von zwei Schuljahren aus ihrer Mitte einen
      Vorsitzenden und seinen Vertreter.

(4) Die Fachkonferenz berät über die ein Fach, eine Fächergruppe, einen Lernbereich
      oder ein Aufgabengebiet betreffenden Angelegenheiten. Sie entscheidet im
      Rahmen der von der Schul- oder Lehrerkonferenz gefassten Beschlüsse
      insbesondere über
            1. die Umsetzung der Rahmenpläne, didaktische und methodische Fragen
                des Faches, des Lernbereichs, der Fächergruppe oder des Aufgabengebietes
                sowie die Koordinierung von Lernzielen und Inhalten,
             2. die Erarbeitung von Arbeitsplänen und Kursangeboten,
             3. die Auswahl der Lehr- und Lernmittel und die Einrichtung von Fachräumen
                 und Werkstätten,
             4. Angelegenheiten fachlicher Fort- und Weiterbildung.
 

       Im Übrigen trifft sie die ihr nach § 5 Absatz 4 und § 10 Absatz 3 zugewiesenen
       Entscheidungen.

 

Vertreter des Schülerrates der IGS zu den Fachkonferenzen

 

 

 

 

Vertreter des Schulelternrates der IGS zu den Fachkonferenzen

  • Alle Mitglieder des Vorstandes des Schulelternrates.